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Was ist und was macht die GVL?

Die GVL ist die urheberrechtliche Vertretung der ausübenden Künstler und der Tonträgerhersteller.
Ihre Träger sind die Deutsche Orchestervereinigung e.V. (DOV) und der Bundesverband Musikindustrie e.V..

Die GVL nimmt die sog. Zweitverwertungsrechte für die Künstler und die Hersteller wahr. Sie zieht
hierfür auf der Basis der von ihr aufgestellten Tarife und abgeschlossenen Verträge die Vergütungen
ein und verteilt sie an ihre Berechtigten. Es handelt sich dabei um die gesetzlichen Vergütungsansprüche
gegen Hörfunk- und Fernsehsender für die Verwendung erschienener Tonträger in ihren Programmen, gegen
Kabelbetreiber für die Einspeisung von Fernseh- und Hörfunkprogrammen ins Kabelnetz, gegen Diskotheken,
Gaststätten, Hotels etc. für die öffentliche Wiedergabe von Tonträgern und von Radio- und Fernsehsendungen,
gegen die Hersteller von Aufnahmegeräten und Leermedien für die private Überspielung von Tonträgern und
Videokassetten sowie von Radio- und Fernsehsendungen, gegen die Videotheken für die Vermietung von Bild-
tonträgern und Tonträgern (Vermieterlaubnis durch den Hersteller vorausgesetzt), gegen die öffentliche
Hand für den Verleih von Tonträgern und Bildtonträgern in öffentlichen Bibliotheken, gegen die Schulbuch-
verleger für die Aufnahme von Titeln aus erschienenen Tonträgern in Sammlungen für den Schul- und Unter-
richtsgebrauch und in anderen Fällen der Zweitverwertung von künstlerischen Darbietungen und erschienenen
Tonträgern.

Die GVL kann Webcastern nunmehr die erforderlichen Rechte auch für die Nutzungen im Ausland einräumen.
Bisher konnten wir interimistisch nur Webcasting-Vorgänge in Deutschland lizenzieren, da es an den ent-
sprechenden Gegenseitigkeitsverträgen mit unseren Schwestergesellschaften fehlte. Dies hatte zur Folge,
dass Webcaster bei Abrufen außerhalb von Deutschland mit der Gefahr von Schadensersatzforderungen dortiger
Rechteinhaber konfrontiert waren. Diese Situation wurde durch den Abschluss entsprechender Gegenseitigkeits-
verträge beendet. Dies ermöglicht der GVL sog.''One-Stop-Deals''anzubieten, die alle Nutzungsvorgänge in
den durch Gegenseitigkeitsverträge erfassten Ländern abdecken. Die bisherige experimentelle Lizenzierung
endet deshalb zum 31.3.2005. Als Basis für neue Vertragsabschlüsse wurde im September 2004 der endgültige
Webcasting-Tarif veröffentlicht. Dieser Tarif berücksichtigt erstmals auch die Rahmenbedingungen, die
zwischen den Verwertungsgesellschaften vereinbart worden sind, die dem Gegenseitigkeitsvertrag beigetreten
sind, sowie die Lizenzierungsstrukturen, die die EU-Kommission den Verwertungsgesellschaften im Zusammenhang
mit der wettbewerbsrechtlichen Prüfung der Gegenseitigkeitsverträge auferlegt hat.

Die wichtigsten Parameter dieses Tarifes sind die folgenden:
Der Normaltarif beträgt für nichtkommerzielle Veranstalter € 0,0005 pro Titel und Hörer oder
alternativ € 0,00015 pro Minute und Hörer bei Abrufen aus Deutschland. Die pauschale Mindest-
vergütung beträgt € 500,-- pro Jahr und Kanal.

Die pauschale Vergütung beträgt bei kommerziellen Veranstaltern € 1.500,-- pro Jahr und Kanal bei
Erlösen/Kosten bis € 50.000,-- pro Jahr. Eine zusätzliche Vervielfältigungsgebühr fällt bei Erlösen/
Kosten bis € 500.000,- pro Jahr nicht an.

Sollte das Programm einen Tonträgeranteil von unter 80% aufweisen, reduziert sich die Mindestvergütung
um 25% bzw. bei einem Tonträgeranteil bis 60% um 50%. Da Sie zum Zwecke Ihres Webcasting-Betriebes auch
Vervielfältigungen für die Speicherung von Titeln vornehmen, ist eine zusätzliche Vergütung für die Ver-
vielfältigung zum Zweck der Webcast-Verbreitung zu zahlen. Diese beträgt für nichtkommerzielle Ver-
anstalter € 0,125 pro Titel und Jahr. Nach Vorgabe der EU-Kommission muss auch eine separate Ver-
waltungskostenpauschale berechnet werden, sofern auch die ausländischen Abrufrechte mit erworben werden.
Die Pauschale beträgt für kommerzielle Webcaster einmalig € 750,-- bei Vertragsschluss. Hinzu kommen
Kostenpauschalen für multiterritoriale Verteilungen, die Sie dem beigefügten Tarif entnehmen können. Bei
nicht-kommerziellen Webcastern reduzieren sie sich um 50%. Die Verwaltungskosten sind allerdings begrenzt
auf 15% der tariflichen Vergütung.

GESELLSCHAFT ZUR VERWERTUNG VON LEISTUNGSSCHUTZRECHTEN mbH (GVL)
Postfach 330 361 - 14173 Berlin
Podbielskiallee 64 - 14195 Berlin

Zuständig für den Bereich Internetradio:
Herr Abraham
abraham@gvl.de


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